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Externe Signatur (p7s, pkcs7):
 

 
Signatur-Check
Diese Anzeige dient der visuellen Prüfung einer elektronischen Signatur nach § 2 Nr. 3 SigG und der Richtlinie 1999/93/EG. Wird die Signatur als gültig bestätigt sind Sie zum Vorsteuerabzug:
- gem. § 15 UStG (D)
- Z1/ Z2 der VO II Nr. 583/2003 BMF (A)
- Art. 12 Abs. 1 MwstGV (CH)
berechtigt. Die Signatur entspricht dann der EG-Richtlinie 2006/112 EG (6. EG- MwSt.-Richtlinie 77/388 EG) und wird somit im gesamten Wirtschaftsraum der EG anerkannt.
 
Bitte beachten Sie:
Unternehmer sind nach weiteren Vorschriften
- in Deutschland GdPDU/GOBS
- in Österreich Z2 der VO II Nr. 583/2003 BMF
- in der Schweiz Art. 10 ElDI-V. [641.201.1]
 
zusätzlich verpflichtet ein Prüfprotokoll zu fertigen, die zugehörigen Zertifikate und Schlüssel zu extrahieren und zu speichern und einen Zeitstempel nach § 2 Nr. 14 SigG einzuholen.
 
Dieses sog. "qualifizierte Verifikationsprotokoll" muss zusammen mit der elektronischen Rechnung nach § 14 b UStG (D) 10 Jahre lang elektronisch gespeichert werden.
Ein Ausdruck genügt nicht!